Teilnahmebedingungen
Bedingungen für die Teilnahme an der Swiss Indoors × IWB Tennis-Challenge 2026.
Veranstaltungsinformationen
| Veranstaltung | Swiss Indoors Basel 2026 |
|---|---|
| Wettbewerb | Swiss Indoors × IWB Tennis-Volley-Challenge |
| Veranstalterin | Swiss Indoors AG |
| Kooperationspartnerin | IWB Industrielle Werke Basel |
| Sportliche Durchführung | TIF Tennis Academy GmbH |
| Veranstaltungsort | St. Jakobshalle Basel |
| Durchführungszeitraum | 24. Oktober bis 1. November 2026 |
| Teilnahmegebühr | Kostenlos |
# A Allgemeine Teilnahmebedingungen
§ 1 Gegenstand und Durchführung
- (1)Die Swiss Indoors AG veranstaltet im Rahmen der Swiss Indoors Basel 2026 gemeinsam mit IWB Industrielle Werke Basel eine interaktive Tennis-Volley-Challenge.
- (2)Die sportliche Durchführung erfolgt durch die TIF Tennis Academy GmbH. Die Betreuung der Teilnehmenden sowie die Zählung der gültigen Bälle erfolgen durch eine Tennislehrerin oder einen Tennislehrer.
- (3)Die digitale Challenge-Plattform wird durch NAVVIGATION.com technisch zur Verfügung gestellt und betrieben.
- (4)Ziel des Wettbewerbs ist es, innerhalb von 30 Sekunden möglichst viele gültige Volleys über das Netz zu spielen.
- (5)Die erzielten Spielergebnisse werden digital erfasst und in einer öffentlichen Rangliste dargestellt.
- (6)Die Teilnahme erfolgt nach vorgängiger digitaler Registrierung und anschliessender persönlicher Teilnahme am Spielfeld.
- (7)Die Teilnahme an der Challenge ist kostenlos. Ein allfälliger Eintritt zur Veranstaltung richtet sich nach den Zutrittsbedingungen der Swiss Indoors Basel.
- (8)Die Gewinnerermittlung erfolgt aufgrund der erzielten sportlichen Leistungen. Bei Punktegleichstand gelten die Bestimmungen zum Losentscheid.
- (9)Für die sportliche Durchführung sind die separat veröffentlichten offiziellen Spielregeln massgebend.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
- (1)Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 12 Jahren, unabhängig von ihrem Wohnsitzland.
- (2)Für minderjährige Teilnehmende gelten die von der Veranstalterin festgelegten Anforderungen an die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.
- (3)Die bei der Registrierung gemachten Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäss sein.
- (4)Jede teilnehmende Person darf sich nur einmal registrieren. Die persönliche Teilnahme-ID bleibt bei wiederholten Spielversuchen gültig.
- (5)Wiederholte Teilnahmen während der Öffnungszeiten sind erlaubt.
- (6)Die Veranstalterin kann Personen ausschliessen, wenn berechtigte Zweifel an ihrer Teilnahmeberechtigung bestehen oder gegen die Teilnahmebedingungen verstossen wird.
- (7)Die Gewinnberechtigung von Mitarbeitenden der beteiligten Organisationen richtet sich nach den von der Veranstalterin festgelegten Bestimmungen.
§ 3 Registrierung
- (1)Die Teilnahme setzt eine vorgängige Registrierung über die offizielle digitale Challenge-Plattform voraus.
- (2)Die Registrierung erfolgt über einen Link oder durch Scannen eines QR-Codes.
- (3)Im Rahmen der Registrierung werden folgende personenbezogene Angaben erhoben:
- Vorname
- Nachname
- E-Mail-Adresse
- (4)Nach erfolgreicher Registrierung wird eine eindeutige persönliche Teilnahme-ID erstellt.
- (5)Die Teilnahme-ID dient der Identifikation am Spielfeld und der eindeutigen Zuordnung der Spielergebnisse.
- (6)Bei erneuten Spielversuchen wird dieselbe Teilnahme-ID verwendet.
- (7)Die Registrierung berechtigt zur Teilnahme im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Spielzeitpunkt besteht nicht.
- (8)Die Registrierung und Teilnahme sind unabhängig von einer Einwilligung in die spätere Marketingkommunikation möglich.
§ 4 Ablauf der Tennis-Challenge
- (1)Die Challenge findet auf einem Tennisfeld von ungefähr 5 × 10 Metern statt.
- (2)Die teilnehmende Person spielt gemeinsam mit einer Tennislehrerin oder einem Tennislehrer der TIF Tennis Academy GmbH.
- (3)Jeder Spielversuch dauert 30 Sekunden.
- (4)Ziel ist es, innerhalb dieser Zeit möglichst viele gültige Bälle volley über das Netz zu spielen.
- (5)Jeder korrekt über das Netz gespielte Volley zählt einen Punkt.
- (6)Jeder Versuch ist beim ersten Fehler beendet, der nächste Spieler ist an der Reihe.
- (7)Die zuständige Tennislehrerin oder der zuständige Tennislehrer entscheidet, welche Bälle verwendet werden sollen, z.B. bei Kindern Stufe rot, orange, grün; je nach Alter.
- (8)Die gültigen Volleys werden durch die zuständige Tennislehrerin oder den zuständigen Tennislehrer manuell gezählt.
- (9)Über die Gültigkeit eines gespielten Volleys entscheidet die zuständige Tennislehrerin oder der zuständige Tennislehrer. Diese Entscheidung ist für die Wertung massgebend.
- (10)Nach Ablauf der 30 Sekunden endet die Zählung. Die 30 Sekunden müssen nicht ausgereizt werden, wenn vorher ein Fehler aufgetreten ist und der Versuch somit beendet wird.
- (11)Pro Spielrunde ist ein Versuch zulässig. Während der Öffnungszeiten der Challenge sind beliebig viele erneute Teilnahmen möglich.
- (12)Für die Rangliste zählt ausschliesslich das beste gültige Spielergebnis innerhalb des jeweiligen Wettbewerbszeitraums.
- (13)Das zuständige Betreuungspersonal erfasst die erzielte Punktzahl digital und ordnet sie der persönlichen Teilnahme-ID zu.
- (14)Auch ein Versuch mit null Punkten kann als Spielergebnis erfasst werden.
- (15)Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Anweisungen der Tennislehrerin oder des Tennislehrers sowie des Veranstaltungspersonals zu befolgen.
- (16)Bei unvorhergesehenen Unterbrechungen entscheidet das zuständige Veranstaltungspersonal, ob ein Spielversuch wiederholt werden darf.
- (17)Ergänzend gelten die offiziellen Spielregeln der Swiss Indoors × IWB Tennis-Volley-Challenge 2026. Bei Abweichungen zwischen der Beschreibung des Spielablaufs in diesen Teilnahmebedingungen und den offiziellen Spielregeln sind die Spielregeln massgebend.
- (18)Es wird Zeiten geben, an denen der Platz für andere Spiele oder Trainings als die Volley Challenge genutzt wird. Das wird das Personal vor Ort dann kommunizieren.
§ 5 Rangliste und Gewinnerermittlung
- (1)Die gültigen Spielergebnisse werden auf der digitalen Challenge-Plattform erfasst und in einer Rangliste zusammengeführt.
- (2)Die Platzierung erfolgt anhand der Anzahl gültiger Punkte. Je höher die erzielte Punktzahl, desto besser die Platzierung.
- (3)Für jede teilnehmende Person zählt ausschliesslich das beste gültige Spielergebnis innerhalb des jeweiligen Wettbewerbszeitraums.
- (4)Die öffentliche Rangliste wird laufend aktualisiert.
- (5)In der öffentlichen Rangliste werden folgende Angaben angezeigt:
- Vorname
- Initial des Nachnamens
- Persönliche Teilnahme-ID
- Bestes Spielergebnis
- (6)Der vollständige Nachname und die E-Mail-Adresse werden nicht öffentlich angezeigt.
- (7)Erreichen mehrere Teilnehmende dieselbe Punktzahl, werden sie in der Rangliste gleich bewertet.
- (8)Ist ein Punktegleichstand für die Vergabe eines Preises entscheidend, erfolgt die Gewinnerermittlung durch einen Losentscheid.
- (9)Für die beiden Wettbewerbsphasen werden getrennte Wertungen geführt. Massgebend sind ausschliesslich die innerhalb der jeweiligen Phase erzielten Ergebnisse.
- (10)Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Abschluss der jeweiligen Wettbewerbsphase ermittelt.
- (11)Die endgültige Rangliste wird durch die Veranstalterin überprüft und freigegeben.
- (12)Die Veranstalterin kann offensichtlich fehlerhafte oder regelwidrig zustande gekommene Ergebnisse korrigieren oder annullieren.
§ 6 Wettbewerbsphasen und Preise
Die Tennis-Volley-Challenge wird in zwei Wettbewerbsphasen durchgeführt.
Phase 1
24. bis 29. Oktober 2026
5 × 2
WETTBEWERBSZEITRAUM
Samstag, 24. Oktober 2026,
bis Donnerstag, 29. Oktober 2026.
PREISE
Die fünf Teilnehmenden mit den höchsten gültigen Spielergebnissen gewinnen jeweils zwei Finaltickets für die Swiss Indoors Basel am Sonntag, 1. November 2026.
GEWINNERERMITTLUNG
Donnerstag, 29. Oktober 2026, nach Abschluss der ersten Wettbewerbsphase.
Phase 2
30. bis 31. Oktober 2026
2 × 2
WETTBEWERBSZEITRAUM
Freitag, 30. Oktober 2026,
bis Samstag, 31. Oktober 2026.
PREISE
Die zwei Teilnehmenden mit den höchsten gültigen Spielergebnissen gewinnen jeweils zwei VIP-Logentickets für das Finale der Swiss Indoors Basel am 31. Oktober 2027.
GEWINNERERMITTLUNG
Nach Abschluss der zweiten Wettbewerbsphase.
Allgemeine Preisbestimmungen
- (1)Die Preise werden ausschliesslich an teilnahmeberechtigte Personen vergeben.
- (2)Ein Anspruch auf einen bestimmten Preis besteht nur gemäss der veröffentlichten Wettbewerbsausschreibung.
- (3)Die Preise sind grundsätzlich nicht übertragbar.
- (4)Eine Barauszahlung oder ein Umtausch der Preise ist ausgeschlossen.
- (5)Sollte ein ausgeschriebener Preis aus Gründen, welche die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar sein, kann ein gleichwertiger Ersatzpreis angeboten werden.
- (6)Für die Preisvergabe ist die von der Veranstalterin bestätigte Schlussrangliste der jeweiligen Wettbewerbsphase massgebend.
§ 7 Ausschluss und Manipulation
- (1)Die Veranstalterin kann Personen vom Wettbewerb ausschliessen, die gegen die Teilnahmebedingungen oder die offiziellen Spielregeln verstossen.
- (2)Als Ausschlussgründe gelten insbesondere:
- Falsche Angaben bei der Registrierung
- Missbräuchliche Mehrfachregistrierungen
- Manipulation von Spielergebnissen
- Unzulässige Verwendung fremder Teilnahme-IDs
- Unsportliches Verhalten
- Missachtung von Sicherheitsanweisungen
- Behinderung anderer Teilnehmender
- (3)Die wiederholte sportliche Teilnahme mit derselben persönlichen Teilnahme-ID ist erlaubt und stellt keinen Ausschlussgrund dar.
- (4)Bei nachgewiesener Manipulation können Spielergebnisse annulliert werden.
- (5)Bereits zugesprochene Gewinne können im rechtlich zulässigen Umfang aberkannt werden.
§ 8 Gewinnerbenachrichtigung und Preisübergabe
- (1)Die Gewinnerinnen und Gewinner werden anhand der offiziellen Schlussrangliste der jeweiligen Wettbewerbsphase ermittelt.
- (2)Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Adresse.
- (3)Die Organisation der Preisübergabe erfolgt durch IWB Industrielle Werke Basel.
- (4)Die Tickets werden durch IWB am Turnier hinterlegt beziehungsweise gemäss den mitgeteilten Übergabemodalitäten bereitgestellt.
- (5)Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten die erforderlichen Informationen zur Abholung oder Einlösung ihres Gewinns.
- (6)Die Veranstalterin kann für die Gewinnabwicklung eine angemessene Rückmeldefrist festlegen und diese in der Gewinnbenachrichtigung mitteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, kann der Preis an die nächstplatzierte teilnahmeberechtigte Person vergeben werden.
# C Rechtliche Bestimmungungen
§ 9 Steuern und Abgaben
1 Allfällige steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Gewinnen richten sich nach den anwendbaren schweizerischen Steuervorschriften.
2 Ob und in welcher Höhe ein Gewinn steuerpflichtig ist oder der Verrechnungssteuer unterliegt, hängt insbesondere von der Art des Wettbewerbs, der Art des Gewinns und dessen Wert ab.
3 Die Veranstalterin erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen Melde-, Bescheinigungs- und Abrechnungspflichten.
4 Die Gewinnerinnen und Gewinner sind für ihre persönlichen steuerlichen Erklärungspflichten verantwortlich.
5 Die steuerliche Behandlung der ausgeschriebenen Preise wird vor Beginn des Wettbewerbs geprüft.
§ 10 Datenschutz
- (1)Im Rahmen der Registrierung und Durchführung der Tennis-Volley-Challenge werden personenbezogene Daten bearbeitet.
- (2)Die Datenbearbeitung erfolgt insbesondere zu folgenden Zwecken:
- Registrierung und Identifikation der Teilnehmenden
- Organisation und Durchführung der Challenge
- Erfassung und Verwaltung der Spielergebnisse
- Erstellung der Rangliste
- Gewinnerermittlung und Gewinnbenachrichtigung
- Organisation der Preisübergabe
- Dokumentation freiwilliger Marketingeinwilligungen
- (3)Die personenbezogenen Daten werden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen bearbeitet.
- (4)Die ausführlichen Informationen zur Datenbearbeitung sind in den separaten Datenschutzbestimmungen der Tennis-Volley-Challenge enthalten.
- (5)Eine Verwendung der Daten für Marketingzwecke erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht.
- (6)Die Teilnehmenden können separat und freiwillig in die Marketingkommunikation der Swiss Indoors AG und von IWB Industrielle Werke Basel einwilligen.
- (7)Die Teilnahme am Wettbewerb ist nicht von einer solchen Marketingeinwilligung abhängig.
- (8)Die digitale Challenge-Plattform wird durch NAVVIGATION.com technisch zur Verfügung gestellt und betrieben.
- (9)NAVVIGATION.com übernimmt den technischen Plattformbetrieb und bearbeitet die erforderlichen Personendaten im Rahmen der vereinbarten Aufgaben und der geltenden Datenschutzbestimmungen.
§ 11 Veröffentlichung von Spielergebnissen
- (1)Die Spielergebnisse werden in einer öffentlichen Rangliste auf der Challenge-Plattform angezeigt.
- (2)Die öffentliche Darstellung umfasst:
- Vorname
- Initial des Nachnamens
- Persönliche Teilnahme-ID
- Bestes Spielergebnis
- (3)Der vollständige Nachname und die E-Mail-Adresse werden nicht veröffentlicht.
- (4)Die Veröffentlichung vollständiger Namen, Fotos, Videos oder anderer personenbezogener Angaben erfolgt nur mit entsprechender rechtlicher Grundlage beziehungsweise der erforderlichen Einwilligung.
- (5)Eine Verwendung von Fotos oder Videos zu Werbezwecken bedarf einer gesonderten rechtlichen Grundlage beziehungsweise der erforderlichen Einwilligung.
§ 12 Technische Durchführung
- (1)Die Registrierung, Ergebnisverwaltung und Ranglistendarstellung erfolgen über eine eigens für die Tennis-Volley-Challenge eingerichtete digitale Plattform.
- (2)Die Plattform wird durch NAVVIGATION.com technisch bereitgestellt und betrieben.
- (3)Die Zählung der gültigen Bälle erfolgt ausschliesslich manuell durch die zuständige Tennislehrerin oder den zuständigen Tennislehrer.
- (4)Die Ergebnisse werden durch berechtigte Betreuungspersonen digital erfasst.
- (5)Bei technischen Störungen kann die Veranstalterin geeignete Ersatzverfahren einsetzen.
- (6)Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der digitalen Plattform besteht nicht.
- (7)Die Veranstalterin trifft angemessene Massnahmen, um die ordnungsgemässe Durchführung des Wettbewerbs sicherzustellen.
- (8)Für die sportliche Durchführung und Wertung sind die offiziellen Spielregeln massgebend.
§ 13 Sicherheit und Haftung
- (1)Die Teilnahme erfolgt unter Beachtung der vor Ort geltenden Sicherheitsvorschriften.
- (2)Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Tennislehrerin oder des Tennislehrers sowie des Veranstaltungspersonals Folge zu leisten.
- (3)Personen, deren Teilnahme ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt, können von der aktiven Teilnahme ausgeschlossen werden.
- (4)Die Haftung der Veranstalterin richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- (5)Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche, insbesondere bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden, bleiben unberührt.
- (6)Für technische Störungen oder Unterbrechungen haftet die Veranstalterin nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
§ 14 Vorzeitige Beendigung und Änderungen
- (1)Die Veranstalterin kann die Challenge aus wichtigen Gründen unterbrechen, verändern oder vorzeitig beenden.
- (2)Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Sicherheitsrisiken
- Technische Störungen
- Behördliche Anordnungen
- Höhere Gewalt
- Umstände, welche die faire Durchführung des Wettbewerbs erheblich beeinträchtigen
- (3)Änderungen werden nach Möglichkeit auf der Challenge-Plattform oder vor Ort kommuniziert.
- (4)Bereits erzielte Ergebnisse werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sofern die Fairness des Wettbewerbs gewährleistet bleibt.
- (5)Änderungen der Spielregeln dürfen die Chancengleichheit der Teilnehmenden nicht unangemessen beeinträchtigen.
§ 15 Zusätzliche Bestimmungen für soziale Medien
- (1)Wird die Challenge über soziale Medien beworben, erfolgt die Teilnahme ausschliesslich über die offizielle Registrierungsplattform.
- (2)Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu den jeweiligen Social-Media-Plattformen und wird von diesen weder organisiert noch gesponsert oder unterstützt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- (3)Für Fragen zum Wettbewerb ist ausschliesslich die Veranstalterin zuständig.
§ 16 Schlussbestimmungen
- (1)Es gilt schweizerisches Recht.
- (2)Der Rechtsweg ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
- (3)Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmenden bleiben unberührt.
- (4)Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
- (5)Die jeweils gültigen Teilnahmebedingungen werden auf der offiziellen Challenge-Plattform veröffentlicht.
- (6)Die offiziellen Spielregeln bilden die massgebende Grundlage für die sportliche Durchführung und Wertung der Tennis-Volley-Challenge.
- (7)Bei Widersprüchen zwischen den Teilnahmebedingungen und den offiziellen Spielregeln gehen hinsichtlich des sportlichen Ablaufs und der Ergebniswertung die offiziellen Spielregeln vor.
# D Kontakt und Verantwortlichkeiten
2.1 Veranstalterin
Swiss Indoors AG
Bettenstrasse 73
4123 Allschwil
Schweiz
Telefon: +41 61 485 95 95
E-Mail: info@swissindoorsbasel.ch
2.2 Kooperationspartnerin
IWB Industrielle Werke Basel
Margarethenstrasse 40
4002 Basel
Schweiz
E-Mail: info@iwb.ch
2.3 Sportliche Durchführung
TIF Tennis Academy GmbH
Bergweg 59
4450 Sissach
Schweiz
Email: info@tif.ch
Verantwortlich für die sportliche Betreuung, die Durchführung der Spielversuche und die manuelle Zählung der Spielergebnisse.
2.4 Technischer Plattformbetrieb
NAVVIGATION.com
Zugerstrasse 7
6340 Baar
Schweiz
E-Mail: info@navvigation.com
NAVVIGATION.com stellt die digitale Challenge-Plattform technisch zur Verfügung und ist für deren technischen Betrieb zuständig.
- Version:
- 2.0
- Stand:
- 20.10.2026
- Gültig für:
- Swiss Indoors × IWB Tennis-Volley-Challenge 2026
Dieser Text ist auch auf Englisch und Französisch verfügbar.